Die Bioethanol E10 Regel ab 2009, Fluch oder Segen / 0208

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Eigentlich hat ja kein Autofahrer etwas dagegen die Umwelt zu schützen und zu schonen, auch wenn sich das teilweise etwas anders darstellt. Man fährt Umwelt bewusst, verkneift sich Kurzstrecken die man auch per pedes angehen könnte, denn man weiß ja, nicht nur die Menschen, die kein Auto haben, müssen mit den Gegebenheiten unserer Welt auch in Zukunft leben können, sondern auch die Autofahrer.

Somit ist es nur zu begrüßen, das in Deutschland per Gesetz dem Benzin mit einer Höchstgrenze von 5% Bioethanol beigemischt wird. Ressourcen werden geschont und die Umwelt durch weniger Schadstoffe entlastet. Ein weiterer, allerdings leider nur theoretischer Vorteil, Bioethanol kann unter anderem auch aus einheimischen Pflanzenarten hergestellt werden. Theoretisch daher, man müsste sich dazu überwinden, diese Rohstoffe auch im Inland einzukaufen. Der Lustige Nebeneffekt wäre eine Stärkung der Wirtschaft gerade in Problemgebieten.

Trotzdem insgesamt eine feine Sache, die Hersteller der Automobile stellten sich darauf ein, Gesetz ist schließlich Gesetz und konstruierten alle Fahrzeuge, die für Deutschland zugelassen wurden unter diesen Gesichtspunkten. Anpassung der Motoren, der Materialien, der Abgasregeltechnik und so weiter. Der Endverbraucher bekam von dieser Sache in der Regel nichts mit, muss er auch nicht, es hat sich ja soweit nichts geändert.

Da die ganze Sache so reibungslos funktioniert, über 30 Millionen Autos und ihre Fahrerinnen und Fahrer problemlos damit zurecht kommen, wird wieder ganz still die zweite Runde des Umweltbewusstseins eingeläutet. Doch diese Runde hat es in sich.

Gehen wir noch einmal ein paar Jahre zurück, als der Gesetzgeber beschloss die E5 Regel einzuführen. Die Hersteller stimmten die Technik auf diese Beimischung ab, alle Fahrzeuge waren in der Lage den Zusatz zu verarbeiten. Doch Bioethanol, siehe alternative Antriebe, der Artikel über Bioethanol, hat auch seine Schattenseiten, es greift zum Beispiel Materialien an. Nun wird von der technischen Seite her betrachtet nur ein verschwindend geringer Teil der Benzinmotoren von Seitens der Hersteller eine Freigabe für die Beimischung in Höhe von über 5%, in unserem Fall 10 % erhalten.

Was für ein Resümee kann man somit für 30 Millionen Autobesitzer ziehen. Drei verschiedene Wege werden offen stehen, genau genommen sogar fünf. Ein Königsweg, so viel sei verraten ist für die meisten aber definitiv nicht dabei.

Der erste Weg bei E10 Unverträglichkeit des Fahrzeuges,
der Hersteller erteilt die Freigabe, also doch ein Königsweg? Eher aber aus technischer Sicht unwahrscheinlich, geschätzte Prozentzahl an Autobesitzern die so viel Glück haben 2%.
Kostenaufwand gleich Null.

Der zweite Weg bei E10 Unverträglichkeit des Fahrzeuges,
der Hersteller bietet eine Umrüstung an. Dieser Weg ist noch ob der Umsetzbarkeit völlig ungeklärt, sollte es machbar sein, hypothetische Kosteneinschätzung wie bei Umbau auf Autogas.
Kostenaufwand in etwa 2500,00 EUR.

Der dritte Weg bei E10 Unverträglichkeit des Fahrzeuges,
das Fahrzeug verkraftet diese Beimischung nicht und ein Umbau ist technisch nicht machbar. Dann bietet der Gesetzgeber im Verband mit den Mineralölkonzernen großzügig die Alternative Super Plus an. Bei einem jährlichen Fahrpensum von 20.0000 km und einem Verbrauch von 10 Liter und einem Preisunterschied von 10 Cent pro Liter bedeutet das zum heutigen Zeitpunkt, denn Sie können sich ja ausrechnen wohin die Preise von Super Plus gehen, wenn er von 30 Millionen Autofahrern benötigt wird, einen Mehraufwand von.
Kostenaufwand in etwa 200,00 EUR.

Der vierte Weg bei E10 Unverträglichkeit des Fahrzeuges,
die Automobilindustrie erlebt die Höchstkonjunktur seit Kriegsende und Neufahrzeuge haben wieder eine Bestellzeit von drei Jahren. Sicherlich Utopie, dem VDA, Verband deutscher Automobilhersteller würde das wohl am besten gefallen.
Kostenaufwand in etwa 20.000,00 EUR.

Der fünfte Weg bei E10 Unverträglichkeit des Fahrzeuges,
auch wenn keine Freigabe für die gefahrene Automobilmarke vom Hersteller erteilt wird, bleibt man beim normalen Superbenzin, im Ernstfall kann das einen Motorschaden, viel Ärger und Rennerei bedeuten.
Kostenaufwand in etwa 2.500,00 EUR.

Die Quintessenz daraus, für was die Umwelt doch alles herhalten muss. Sollte das Gesetz kommen, wird weniger unsere Umwelt sondern eher ein Dreigespann daraus seinen Vorteil ziehen. Die Mineralölkonzerne, der Verband deutscher Automobilhersteller und die staatlichen Steuerauffangstellen.

Politisch ist es schwer erklärbar wieso die angedachte Zwangsverordnung zum Autokauf, dessen Herstellung Ressourcen verschlingt und Schadstoffe produziert, den Umweltschutz fördert, wirtschaftlich kann man diesen Schachzug eher nachvollziehen, auch wenn er, um bei der Schachsprache zu bleiben, wieder einmal auf dem Rücken der Bauern ausgetragen wird.

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