Betriebsbremse, ein Sicherheitssystem

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Automobile sowie Nutzfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremssysteme haben. In der Praxis wären das beim PKW die Betriebsbremse und die Feststellbremse.
Die Betriebsbremse wie auch die Feststellbremse bei Automobilen sind Vorschrift, in der Umgangssprache werden sie auch als Fuß- und Handbremse bezeichnet. Die Fuß- oder auch Betriebsbremse muss auf alle Räder des Fahrzeuges wirken und innerhalb einer Achse die gleiche Bremskraft erzeugen. Sie muss außerdem dosierbar sein und laut StVZO eine bestimmte minimale Verzögerung aufweisen.
Die Ansteuerung von Betriebsbremsen kann sowohl hydraulisch als auch, eher zutreffend für Nutzfahrzeuge, als Luftbremse ausgeführt sein. Neue Modelle verwenden teilweise schon eine elektronische Ansteuerung, die ähnlich dem elektronischen Gaspedal fast ganz ohne Mechanik auskommt.
Die Ausführung kann man grob unterscheiden zwischen Trommelbremsen und den heute verwendeten Scheibenbremsen.
Die Vorteile der Scheibenbremsen liegen dabei bei einer Masse- und Materialeinsparung, dem wartungsfreundlicheren Aufbau und einer besseren Bremskraft auch bei Bremsenfading, denn im Gegensatz zu Trommelbremsen, wo die Bremsbacken gegen die Innenseite der Trommel gedrückt werden, wird bei der Scheibenbremse die Scheibe von den Bremsklötzern sozusagen in die Zange genommen.
Artikel vom 111107
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