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Autotipps, Warnwestenpflicht in Deutschland

Warnweste Iso 20241

Warnweste 2014

Ab dem 01.07.2014 besteht in Deutschland für Deutschland eine allgemeine Pflicht zum mitführen einer Warnweste.

Die Warnwestenpflicht gilt im privaten Bereich für alle PKW, Busse und LKW. Von dieser Pflicht ausgenommen sind lediglich Motorräder und Wohnmobile. Leider eine äußerst seltsame Gesetzesänderung.

Bis zum 30.06.2014 wurde das mitführen einer Warnweste lediglich empfohlen, ab dem 01.07.2014 ist es Pflicht und wird bei Verkehrskontrollen wohl auch stichpunktartig überprüft. Sollte dann keine Warnweste an Bord sein droht Ungemach in Form eines Bussgeldes.

Warum die Umsetzung der in vielen anderen Ländern schon länger per Gesetz verlangten Warnwestenpflicht so inkonsequent erfolgt ist unbekannt. Die Warnweste hat Fahrzeugführer auf Grund der Leuchtfarbe und Reflexionsstreifen zu schützen wenn diese ihr Fahrzeug bei einer Panne verlassen müssen.

Die Führer von Wohnmobilen sind da aus deutscher Sicht nicht betroffen, obwohl gerade bei Fahrzeugen die größtenteils nur einmal im Jahr aktiv genutzt werden die Möglichkeit einer Panne deutlich höher ist wie bei den Fahrzeugen die tagtäglich kontrolliert bewegt werden.

Eigentlich kann man nur allen Fahrzeugführern durch die Mitführung von Warnwesten zu einer solchen Vorsichtsmaßnahme raten, geht es doch um die eigene Sicherheit und Gesundheit. Eine Warnweste ist auch vom Anschaffungspreis keine große Ausgabe, so dass meiner Meinung nach wenigstens zwei Stück in jedes Fahrzeug gehören.

Zusammengefasst besagt die allgemeine Warnwestenpflicht in Deutschland für nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge:
In jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug der Bauart PKW, LKW und Bus muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein die der EN 471 bis Juni 2013 bzw. der ab Juni 2013 gültigen EN ISO 20471 entspricht.

Diese neue Gesetzesverordung betrifft allerdings nur Deutschland, bitte beachten Sie, das bei allen Reisen in das Ausland teilweise beträchtliche Unterschiede bei Mitführungspflicht und der Anzahl der Warnwesten besteht. In Tschechien muss Beispielsweise für jede Person im Kraftfahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden.

Artikel vom 220614 / Last modified xxxxxx

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